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Wie ein Kommunaler Wärmeplan richtig angefangen und durchgeplant wird

Geschrieben von Sebastian Gütte | 15.05.2023

Die aktuelle Bundesregierung packt die Wärmewende an. Und so verwundert es nicht, dass auch die Wärmeplanung – als eines der wichtigsten Werkzeuge der Wärmewende – immer verbindlicher wird. Aus diversen Gesetzesentwürfen und Koalitionsverträgen auf Bundesebene geht hervor, dass zukünftig jede Kommune über 20.000 Einwohner*innen in Deutschland verpflichtet sein wird, bis 2025 einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen.

Auch kleinere Kommunen werden vereinfachte Energiegutachten erstellen und Energie-Daten zur Verfügung stellen müssen – meist ohne Vorerfahrungen in diesem Prozess. Städte können zwar aus einigen Erfahrungen der Verkehrsleitplanung und Energieplanungen ihrer kommunalen Energieversorgern profitieren, doch die anstehende kommunale Wärmeplanung geht über bisherige Strategieplanungen der Versorger deutlich hinaus und betrifft auch die angrenzenden Landkreise und viele weitere Akteur*innen. Die Kommunikation mit dieser vielfältigen Akteurslandschaft ist dadurch ein ganz anderes Kaliber.

Der Kommunale Wärmeplan wird die Grundlage für die Wärmewende in jeder Kommune sein und stellt diese gleichzeitig vor eine Herausforderung: Wie kann man eine Wärmeversorgung planen, die zum einen planbar ist (Netzausbau-Gebiete) und gleichzeitig auf die individuellen Entwicklungen aller Einzelgebäude eingehen muss. Wenn Verträge mit Energieerzeuger und Biomasse-Produzenten geschlossen werden müssen, aber die Sanierungsraten den Planungen nicht entsprechen.

Die Diskussion über mögliche Szenarien wird im Zuge der Erstellung eines Wärmeplans geführt. Die Klimaneutralität kann schon 2035 angestrebt werden, fünf Jahre später oder zum Endtermin 2045. Davon müssen sich die Planungen, deren Konkretisierungen, die Beauftragungen und Umsetzungen ableiten.

Ein mögliches Szenario

Eine Kommune verfügt über eigene Fernwärmekapazitäten und ein eigenes Netz. Das wird – je nach Prognosen zum Bevölkerungswachstum (oder auch -rückgang) – in den jeweiligen Stadtteilen und Quartieren angepasst. Das wird bisher schon in den Wärmeplanungen in regelmäßigen, meist mehrjährigen Abständen geleistet. Es geht dabei um neue erweiterte Netzstrukturen und neue Erzeugungsquellen.

Nun kommt mit der aktuellen Gesetzgebung eine weitere Komponente dazu. Wohnungsbaugesellschaften, die bisher schon in die Planungen einbezogen wurden, weil ihre Neubaupläne berücksichtigt werden mussten, werden in den kommenden Jahren alle Bestandswohnungen auf Effizienzhausstandard 55 sanieren müssen. Für Neubauten gilt der Effizienzhausstandard 40. Hinzu kommt, dass bei neu installierten Heizungsanlagen ab 2025 65 Prozent erneuerbare Energien eingekoppelt werden müssen.

Neues Denken in der Planung nötig

Ein „Weiter so!“ in der Planung ist nicht mehr möglich. Durch die Sanierungen bleibt die Anschlussdichte zwar gleich, es verringert sich jedoch die benötigte Wärmemenge – und durch die hohen Energiestandards erhöhen sich zwangsläufig aufgrund der geringeren Wärmeabnahme die Vorlauftemperaturen. Das macht die Netze weniger effizient. Ein Kommunaler Wärmeplan muss daher davon ausgehen, wie die Vorlauftemperaturen mit Hilfe regenerativer Energien, etwa Solarthermie oder Biomasse-BHKW, heruntergefahren werden können.

Dafür kann auch der Umbau eines ganzen Fernwärmenetzes nötig sein. Wesentlich ist hier für die Kommunikation: Alle Wohnungsbauunternehmen inklusive Mieter*innenvertretung müssen an einen Tisch geholt werden. Es bedarf belastbarer Daten für Sanierungsraten und Neubauziele, aus denen sich dann neue Aufgaben für die Wärmenetze ergeben – und das mit regenerativen Energien.

Dieses Beispiel zeigt nur eine zusätzliche Akteursgruppe auf. Nachbarkommunen, Landwirtschafts- und Forstbetriebe, das Handwerk, Wissenschaft und Hochschulen und einige andere Gruppen bringen eigenständige Sorgen und (wirtschaftliche) Interessen mit. Es ist wichtig, in jeder einzelnen Planungsphase mit allen Stakeholder*innen ins Gespräch zu kommen. Lots* hat einen 9-Stufen-Plan entwickelt, mit dem diese Aufgabe zu lösen ist.

Dabei gilt es zu zwischen internen Stakeholder*innen (hier Kommunalparlament und dessen relevante Ausschüsse, Verwaltung, kommunale EVU, Bauämter, Projektpartnern etc.) und externen Stakeholder*innen (Interessenvertreter*innen, Energiekund*innen der eigenen EVU, nicht kommunalen Wohnungsunternehmen etc.) zu entscheiden.

In folgenden Phasen sind die jeweiligen Stakeholder*innen einzubeziehen:

Ohne feste Stabsstelle geht es nicht

Die Koordination der Stakeholder*innen sollte durch eine feste Stabstelle erfolgen, die so hoch wie möglich in der Verwaltung angesiedelt ist. Ideal wäre eine Anbindung an die*den Oberbürgermeister*in oder an ein mitverantwortliches Ressort (etwa: Wirtschaft, Energie oder Umwelt/Klimaschutz).

Diese Stabstelle übernimmt, eventuell auch mit Hilfe externer Experten*innen, die Organisation, letztlich das Projektmanagement für den gesamten Wärmeplan. Alle nötigen Ämter (Bauämter, Umweltbehörden etc.) haben sie dabei zu unterstützen, eventuell durch dafür fest eingeplante Mitarbeiter*innen. Auch die kommunalen Energietöchter müssen hier eingebunden werden.

Dieser Stabstelle obliegt auch die Kommunikation nach außen. In der Tabelle sind die Phasen skizziert. Der Stab muss Ideen finden, wie und mit welchen Formaten die Stakeholder*innen optimal eingebunden werden. Darüber hinaus braucht es jede Menge Öffentlichkeitsarbeit. Denn ein Kommunaler Wärmeplan ist die Wärmewende auf der untersten Ebene und immer mit Infrastrukturmaßnahmen verbunden. Schlussendlich müssen die Einwohner*innen ihren Wohnungen sanieren und Heizungen tauschen. Davon und von eventuellen Preissteigerungen sind alle im Versorgungsgebiet der Kommunen betroffen.

Fazit

Wesentlich für den Erfolg nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der Umsetzung eines Kommunalen Wärmeplans sind klare Ziele, eine Administration, die diese Ziele umsetzen kann und die Einbeziehung aller Stakeholder*innen. Alle diese Aspekte benötigen eine durchdachte Kommunikation, so dass die Beteiligten in jeder Phase über die für sie notwendigen Informationen und Handlungsanleitungen verfügen.