Wie lassen sich Unsicherheiten im Kommunalen Wärmeplan abbauen?

30.10.2023 | Von Mareike Wald | Energiewende

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Die Verunsicherung, die mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und der Dekarbonisierung der Fernwärmenetze auf Kommunen und Energieversorger zukommt, ist groß. Lots* hat einige Entscheidungsträger*innen aus Industrie und Verwaltung befragt.

Es sind vor allem drei Herausforderungen, die manchmal fast unüberwindbar wirken: offene Finanzierung, funktionale Kommunikationsformen und drohende Ressourcenknappheit. Dabei drängt die Zeit. Denn große Kommunen müssen bis 2026 eine belastbare Planung vorlegen, kleine bis 2028.

In den von Lots* geführten Interviews mit Entscheider*innen aus Stadtwerken und Kommunen Ende September standen neben den Problemen aber auch ganz konkrete Lösungen im Vordergrund, die wir anonymisiert wiedergeben wollen.

Wesentliche Stakeholder*innen miteinander vernetzen

An den Anfang eines Prozesses zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) gehört das Identifizieren der Stakeholder*innen. Von den Befragten wurden hier häufig die gleichen Interessengruppen genannt, darunter kommunale Unternehmen, Energieversorger und Netzbetreiber, die Wohnungswirtschaft, die städtischen Ämter wie Bau-, Wirtschafts-, Umwelt- und Planungsämter und die verschiedenen Kundengruppen bis hin zu Endverbraucher*innen. Einzelne Befragte nannten zudem wissenschaftliche Einrichtungen, das kommunale Liegenschaftsmanagement, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern (meist als Unterstützung bei der Ansprache gewerblicher und industrieller Kund*innen).

„Der Knackpunkt des KWP ist die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure. Nur dann kann KWP erfolgreich sein“, so die Aussage eines Befragten. Oder auch: „Im Moment ist es noch zu abstrakt für eine Bewertung, dieser große Kreis muss noch stärker integriert werden.“ Wie dies gelingen könnte, zeigt die Organisation der Kommunikation zum KWP.

Kommunikation mit allen Beteiligten

Auch hinsichtlich der Kommunikation fanden sich viele Gemeinsamkeiten unter den befragten Personen. Klar ist, dass die Stakeholder*innen so eng wie möglich eingebunden werden müssen. Probate Mittel dafür sind Arbeitsgruppen, in denen je nach Interessenlage die Stakeholder*innen Mitglieder sind. Diese stehen entweder unter Leitung des jeweiligen kommunalen Energiedienstleisters oder der Kommune selbst.

Eine Besonderheit ist die Kommunikation mit den Bürger*innen selbst. „Die KWP muss so gut sein, dass sie faktisch verbindlich ist. Sie muss so gut sein, dass sie durch eine bestechende Logik in die Umsetzung kommt. Wir beziehen die Bürgerinnen und Bürger eigentlich sehr häufig ein, aber hier ist eher eine Information möglich. Daher ist eine klare, rechtzeitige Information gebraucht, aber keine Bürgerbeteiligung“, so das Zitat eines der Befragten.

Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist grundsätzlich eine breite gesellschaftliche Beteiligung vorgesehen. Der Befragte meint hier (vermutlich) die aktive Einbindung in die technische Planung/Maßnahmenentwicklung – da zieht er die Grenze.

Eine zentrale Rolle spielt zudem die Kommunikation zwischen Kommune und kommunalem Energieversorger. Als praktikabel hat sich hier eine Stabstelle direkt in der Kommune erwiesen, die sowohl diesen Part als auch den der allgemeinen Kommunikation steuert. Diese kann auch bei dem*der Klimaschutzmanager*in, falls vorhanden, angesiedelt werden. Dabei merkten jedoch auch einige der Befragten an, dass diese Konstruktion deutlich kostenintensiver ist.

Ziel sei es, so eine Meinung, einen möglichst hohen Konsens zu erreichen. Denn den Befragten ist durchaus bewusst, dass die einzelnen Stakeholder*innen mitunter auch gegensätzliche Interessen vertreten können.

Ein Energieversorger äußerte einen konkreten Wunsch an die Kommunen: „Sie sollen eng mit uns zusammenarbeiten und nicht separate Prozesse starten.“ Man wünsche sich eine enge Einbindung nicht nur als Datenlieferant, sondern eine gleichberechtige Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Datenraum. Dabei sollte die Kommunikation alle Ebenen – von unten nach oben – einbeziehen. Das macht eine Vielzahl von Gesprächen nötig.

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Kommunikation als mehrstufiger Prozess

Gemein ist auch allen Befragten, dass Kommunikation als mehrstufiger Prozess angesehen wird. Zunächst gibt es eine Auftaktveranstaltung, bei der mit Fachabteilungen und Softwarepartner*innen in kleiner Runde ein persönlicher Austausch erfolgt. Anschließend folgen offizielle Kick-off-Termine, bei denen alle relevanten Akteur*innen aus der städtischen Verwaltung zusammenkommen. Danach werden die Bürger*innen zu Info-Veranstaltungen eingeladen.

„Um die Kommunikation aufrechtzuerhalten, etablieren wir regelmäßige virtuelle Treffen mit der Stadt. Darüber hinaus planen wir zwei öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zwischen den verschiedenen Projektphasen und Workshops zur Beteiligung der Akteurinnen und Akteure“, so einer der kommunalen Akteur*innen. Zudem erfolgen regelmäßige Berichterstattungen an Kommunalpalramente und Aufsichtsgremien.

„Unsere Beteiligung umfasst Gemeindesitzungen sowie zwei Partizipationsveranstaltungen, bei denen die Politik frühzeitig eingebunden wird, um Zielkonflikte zu adressieren“, beschrieb diesen Prozess einer der Befragten.

Prozessinitiierung: Akteur*innen an einen Tisch bringen

Kommunikation bereitet den Prozess vor und begleitet ihn. Bei der Initiierung geht es vor allem darum, die Akteur*innen an einen Tisch zu bringen und gemeinsam Wege zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu finden. Dies kann nach Angaben der Befragten in Form von Rund-Tisch-Gesprächen, regelmäßigen Workshops oder auch Netzwerktreffen erfolgen – bis hin zu von den jeweiligen Landesenergieagenturen organsierten Gesprächsrunden, aber auch in Einzelgesprächen, z. B. mit industriellen Großkund*innen.

Ein typisches Vorgehen ist die Gründung eines Lenkungsausschusses oder einer Lenkungsgruppe, die ein Lastenheft erstellt und, wenn möglich, einen Förderantrag stellt. Dies ist schon jetzt in den Ländern möglich, die bereits über eine verbindliche kommunale Wärmeplanung verfügen.

Für diese Gruppe ist es wichtig, dass alle gesetzlichen Grundlagen, auf denen die Planung basiert, eingehalten werden. Auch wenn das entsprechende Gesetz erst im nächsten Jahr in Kraft tritt, sind die Fernwärmegesetze, das Energiewirtschaftsgesetz und die Reihe von Gesetzen, die zur Beschleunigung der Energiewende erlassen wurden, zu berücksichtigen.

Mehrere Befragte gaben an, in diesem Bereich mit Berater*innen und Ingenieurbüros zusammenzuarbeiten.

Mehrheit steckt noch in der Planungs- und Initiierungsphase

Die Befragten befanden sich in unterschiedlichen Phasen des Prozesses. Bei kommunalen Energieversorgern, die langjährige Erfahrung mit der Planung von Wärmenetzen haben, dienen diese teilweise als Vorbild für den Kommunalen Wärmeplan. Sie kommen deswegen auch häufig zügig voran und haben mit der kommunalen Wärmeplanung in vielen Fällen schon 2022 begonnen, einige starteten in diesem Jahr. In Ländern, in denen schon ein Gesetz zur Wärmeplanung existiert, startete dies bereits 2020.

Die Mehrheit der Befragten steckt jedoch noch in der Planungs- und Initiierungsphase und sucht eine Orientierung. Teilweise wurde die Phase der Daten- und Potenzialerhebung schon angeschoben und soll bis Anfang kommenden Jahres, wenn das entsprechende Gesetz in Kraft tritt, abgeschlossen sein.

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Mareike Wald

Mareike betrachtet die Prozesse und Technologien der Energiewende mit einem umfassenden und konstruktiven Blick für den Dialog, der mit Empathie die Sektoren, Interessen und Menschen mit all Ihrer Komplexität und Vielschichtigkeit zusammenbringt.

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