Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Abwärmenutzung (KWP) ist in Kraft getreten. Nachdem die Förderung aufgrund von Haushaltsschwierigkeiten zunächst gestoppt wurde, können seit Januar 2024 wieder Förderanträge gestellt werden. Nun gibt es keinen Grund mehr, diesen komplexen Prozess weiter hinauszuzögern.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf eine nachhaltige Transformation der Wärmeversorgung. Ziel ist es, Wärmenetzbetreiber dazu zu motivieren, sowohl in den Bau neuer Wärmenetze mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien zu investieren als auch bestehende Netze durch den Einsatz erneuerbarer Energien und Abwärme zu dekarbonisieren. Der Ansatz der Förderung ist dabei ganzheitlich und zielt auf eine systemische Unterstützung des gesamten Wärmenetzes ab. Seit dem 22. Januar 2024 können wieder Anträge gestellt und bewilligt werden, nachdem die Förderung zum Jahresende 2023 zunächst gestoppt wurde. Das Ganze steht noch unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dabei ist nicht nur das ein Problem. Denn die durchaus ambitionierten Ziele der Bundesregierung für die Fernwärme-Transformation, etwa die klimaneutrale Erzeugung von mindestens 50 Prozent der Fernwärme bis 2030 und den Anschluss von jährlich 100.000 Gebäuden an das Fernwärmenetz, sind so kaum zu erreichen. Und das sorgt für Kritik in der Branche.
Gefährdung von Akzeptanz der Fernwärme
„Die Herausforderung der Dekarbonisierung der Wärmenetze ist enorm. Um diese zu meistern, sind verlässliche Rahmenbedingungen und eine jährliche Investition von 3 Milliarden Euro bis 2035 unerlässlich“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er kritisiert die Verzögerungen und Kürzungen in der Förderpolitik und warnt vor den negativen Konsequenzen für die Investitionstätigkeit und Akzeptanz der Wärmewende bei den Bürger*innen. „Kürzungen im Förderbudget untergraben die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit und gefährden die Akzeptanz der Fernwärme als zukunftsfähige Versorgungsoption“, so Liebing.
Liebing drängt deshalb auf eine gezieltere Förderpolitik: „Es ist entscheidend, in den Gebieten, wo eine Versorgungslösung als geeignet definiert wird, gezielt zu fördern, um Effizienz und Akzeptanz zu steigern.“ Das gehe nicht ohne eine verlässliche Förderung und eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Doch die Branche muss nun erst einmal mit der reduzierten Förderung auskommen. Zur Zielgruppe zählen Unternehmen, wirtschaftlich aktive Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, Genossenschaften sowie Contractoren – mithin die wesentlichen Treiber in einem Kommunalen Wärmeplan.
Das Programm unterteilt sich in vier aufeinanderfolgende Module: Erstellung von Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien, systemische Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Bestandsnetzen, Einzelmaßnahmen und Betriebskostenförderung.
Gerade Kommunen, die letztlich Adressaten des Gesetzes sind, sollten also unbedingt zeitnah Anträge stellen. Sie können Zuschüsse erhalten, wenn sie aktuell ein Nahwärmenetz mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien im Neubaugebiet planen und errichten oder bestehende Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umrüsten wollen.
Förderung kommunikativer Maßnahmen
Im Rahmen des Moduls 1 im BEW können Transformationspläne und Machbarkeitsstudien gefördert werden. Das bedeutet eine, wenn auch indirekte, Förderung kommunikativer Maßnahmen.
Diese Pläne und Studien müssen die Wärmeversorgung von mindestens 16 Gebäuden oder über 100 Wohneinheiten zum Ziel haben und den Übergang zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem bis 2045 skizzieren. Sie sollen sowohl den zeitlichen als auch den technischen und wirtschaftlichen Umbau vorhandener Wärmenetzsysteme aufzeigen. Dabei liegt der Fokus auf der Implementierung eines Wärmenetzsystems, das primär auf erneuerbare Energien und Abwärme setzt und mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien nutzt.
Ein Transformationsplan umfasst eben auch eine Liste der voraussichtlichen Projektbeteiligten, darunter Kooperationspartner*innen, größere Bauherren, Ingenieurbüros und kommunale Vertreter*innen, sowie deren Aufgaben und Rolle im Projekt.
Die Förderung umfasst einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung der Transformationspläne oder Machbarkeitsstudien. 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden übernommen, mit einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids, der auf Antrag einmalig um bis zu zwölf weitere Monate verlängert werden kann. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt zwei Millionen Euro.
Ohne Kommunikation geht nichts
Doch Planung und Umsetzung effizienter Wärmenetze und damit auch eine erfolgreiche Förderung erfordert nicht nur technologische Expertise und finanzielle Ressourcen, sondern auch eine effektive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren. Die Komplexität solcher Projekte und die Vielzahl der Stakeholder – von lokalen Behörden, Energieversorgern und Bauunternehmen bis hin zu Endverbraucher*innen und Umweltschutzorganisationen – machen eine transparente, zielgerichtete Kommunikation unerlässlich. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
Einbeziehen der Stakeholder*innen: Eine der größten Herausforderungen bei der Realisierung von Wärmenetzprojekten ist die Berücksichtigung und Abstimmung der unterschiedlichen Interessen und Anforderungen aller Beteiligten. Eine offene und frühzeitige Kommunikation hilft, Bedenken zu adressieren, Missverständnisse zu vermeiden und eine breite Akzeptanz zu fördern.
Informationsvermittlung: Die Vermittlung von Informationen über die Vorteile und Funktionsweisen moderner Wärmenetze ist entscheidend, um Unterstützung zu gewinnen und mögliche Vorbehalte abzubauen. Dies umfasst die Aufklärung über die ökologischen und ökonomischen Vorteile, die durch die Umstellung auf effiziente Wärmenetze entstehen, sowie über die spezifischen Maßnahmen und Technologien, die zum Einsatz kommen.
Konfliktmanagement: Bei der Umsetzung von Wärmenetzprojekten können Konflikte zwischen Stakeholdern auftreten, beispielsweise durch unterschiedliche Prioritäten oder Widerstände innerhalb der betroffenen Gemeinschaften. Eine proaktive, auf Dialog basierende Kommunikationsstrategie kann helfen, solche Konflikte zu entschärfen und gemeinsame Lösungen zu finden.
Transparenz und Vertrauen: Die Schaffung von Transparenz über den gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess hinweg ist grundlegend, um Vertrauen zwischen den Stakeholdern aufzubauen und zu erhalten. Dies beinhaltet regelmäßige Updates über den Projektfortschritt, offene Diskussionen über Herausforderungen und die Bereitstellung von Kanälen für Feedback und Anregungen.
Mit dem Modul 1 im BEW wird die Unterstützung der notwendigen kommunikativen Maßnahmen gefördert, die für die erfolgreiche Umsetzung und Akzeptanz des kommunalen Wärmeplans nötig sind.