Der Kommunale Wärmeplan ist seit diesem Jahr Pflicht. Größere Kommunen müssen ihn bis 2026 vorlegen, kleinere bis 2028. Mit den Haushaltsproblemen Ende 2023 wurde auch die entsprechende Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gestoppt. Seit dem 22. Januar 2024 können wieder Anträge gestellt werden. Doch die Förderung ist nach Ansicht der Branche nicht ausreichend. Im Interview erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die Gründe.
Wie wichtig ist die BEW für die Branche?
Mit der BEW werden Investitionen in die Fernwärme gefördert. Dazu zählen mehrere Bereiche wie EE-Anlagen und unvermeidbare Abwärme, Wärmespeicher, Anschlussleitungen, Netzausbau und Netzerweiterung sowie Betriebsbeihilfen für die Wärmeerzeugung. Klar ist, dass ohne diese Förderung die Ziele der Bundesregierung von 2023 nicht zu schaffen sind: Bis 2030 sollen mindestens 50 Prozent der Fernwärme klimaneutral erzeugt werden und mittelfristig sollen jährlich 100.000 Gebäude neu an das neue Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Welche Fördersumme wäre dafür nötig?
Bereits im Jahr 2020 wurde der Förderbedarf bis 2030 auf rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Weil die BEW allerdings erst verspätet im Herbst 2022 in Kraft getreten ist, fiel der Startschuss für die Transformation der Wärmenetze leider mit einer deutlichen Verzögerung. Die Investitionen müssen nun, verschärft um die neuen politischen Zielvorgaben, innerhalb von wenigen Jahren getätigt werden. Der Investitions- und Förderbedarf bis 2030 steigt damit in der jahresscharfen Betrachtung. Die Branche ist sich in der Einschätzung einig: Der Ausbau der Fernwärme braucht drei Milliarden pro Jahr bis 2035.
Wird durch die Kürzungen dieses Ziel verfehlt?
Die Kürzungen stehen eindeutig im Widerspruch zum gesetzten Ziel. Die Fernwärme soll und muss ja grundlegend umgestaltet und ausgebaut werden. Das betrifft nicht nur die Art der Energieerzeugung, sondern eben auch den Ausbau. Um diese Mammutaufgabe bewältigen zu können, brauchen wir Investitions- und Planungssicherheit. Kürzungen bewirken genau das Gegenteil. Wenn die Regelungen so bleiben, heißt es: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ein solches Windhundverfahren muss vermieden werden, um die dringend benötigte Investitionstätigkeit nicht abzuwürgen. Wer bei der BEW kürzt, legt die Axt an die Akzeptanz für die Wärmewende an. Denn Fernwärme ist aus gutem Grund eine der Versorgungsoptionen, noch dazu eine aussichtsreiche für 40 Prozent der Haushalte. Wenn das Fördergeld jedoch nur für den Anschub des Ausbaus in wenigen Kommunen reicht, könnte Fernwärme für viele Kommunen als Option nur auf dem Papier bestehen. Das wiederum könnte die Akzeptanz bei den Bürgern gefährden.
Wie sähen Ihrer Meinung nach realistische Förderbedingungen aus, um dieses Ziel doch zu erreichen?
Zunächst: Die BEW ist ein Förderprogramm, das die kommunale Fernwärme-Branche sehr begrüßt. Von kleineren inhaltlichen Verbesserungswünschen abgesehen, kann die Branche damit erst mal gut arbeiten. Allerdings sollte die Gültigkeit der Richtlinie über das Jahr 2028 hinaus verlängert werden. Auch bei der Finanzmittelausstattung brauchen wir Verlässlichkeit und klare Aussagen.
Ihre Mitglieder können aber dennoch generell das KWP-Gesetz umsetzen…
Die Stadtwerke begrüßen die Gesetzgebung zur Wärmeplanung sehr. Sie sorgt für Planbarkeit und Sicherheit. Das sind Grundvoraussetzungen, um in die vielfach kommunal betriebenen Netze der öffentlichen Versorgung - das heißt Strom, Gas und Wärme - zu investieren. Wir sehen allerdings noch Potenzial, mehr Verbindlichkeit in der Wärmeplanung zu schaffen. Das gilt vor allem bei der Fokussierung von Fördermaßnahmen. Das heißt konkret: In den Gebieten, wo eine bestimmte Versorgungslösung als geeignet identifiziert und definiert wird, sollte aus Gründen der Effizienz ausschließlich diese gefördert werden. Je besser diese Bedingungen sind, desto attraktiver sind Investitionen.
Zur Gesetzgebung: Was müsste sich hier noch ändern, damit die Ziele auch umsetzbar bleiben?
Wir brauchen neben einer verlässlichen Förderung auch eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Stadtwerke und kommunale Unternehmen brauchen Flächen für die EE-Erzeugung. Zudem setzen wir uns für eine Novellierung der Wärmelieferverordnung ein und machen uns für eine Verlängerung und Novellierung des KWKG stark.
Wie unterstützen Sie Ihre Mitglieder dabei?
Als politischer Verband ist unsere Haupttätigkeit das Vertreten von Brancheninteressen gegenüber der Politik. Mit Blick auf die Wärmewende sind unsere Hauptanliegen verlässliche und auf Investitionstätigkeit ausgerichtete Rahmenbedingungen, damit die Stadtwerke die milliardenschweren Investitionen zur Erreichung der Klimaziele stemmen können.